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Hygienkontept St. Hubertus

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

der kath. Kirchengemeinde St. Hubertus Köln-Brück

für Präsenzgottesdienste bei einer 7-Tagesinzidenz unter 200

(hier als Download)

 

 

1. In dem Kirchengebäude gilt überall verpflichtend das Tragen einer medizinischen Maske auch während des Gottesdienstes.

 

2. An dem Ein- und Ausgang hängt ein berührungslos zu aktivierender Desinfektionsmittelspender und dieser ist vor Betreten der Kirche zu benutzen.

 

3. Der Kirchenraum ist durch den Haupteingang zu betreten.

 

4. Entsprechende Piktogramme und Hinweisschilder befinden sich an Ein- und Ausgang.

 

5. Zur Erfassung der Messbesucher werden sie durch den Willkommensdienst in Erfassungslisten eingetragen. Die Listen werden den Datenschutzbestimmungen entsprechend gehandhabt.

 

6. Bei besonderem Bedarf liegen einige medizinische Masken bereit.

 

7. Der Willkommensdienst kontrolliert beim Betreten der Gottesdienstteilnehmer die Verwendung des Desinfektionsmittels und das Tragen einer medizinischen Maske.

 

8. Der Willkommensdienst weist, wenn nötig, den Gottesdienstbesuchern freie Plätze zu. Die Plätze sind durch Punkte markiert. Der Willkommensgottesdienst kontrolliert, dass nur die gekennzeichneten Plätze belegt werden. Sind alle Plätze belegt, werden weitere Besucher abgewiesen.

 

9. Während des Gottesdienstes darf auch bei aufgesetzter medizinischer Maske nicht von der Gemeinde gesungen werden.

 

10. Gemeinsames lautes Sprechen / Beten der Gemeinde wird so weit möglich eingeschränkt.

 

11. Durch das Belegen der gekennzeichneten Plätze – und nur dieser – ist der Mindestabstand nach allen Seiten gewährleistet.

 

12. Wir haben die Anzahl der Gottesdienstbesucher auf max. 80 Besucher beschränkt.

 

13. Bei kirchlichen Hochfesten werden die Plätze nur nach Voranmeldung vergeben. Die Voranmeldungen werden im Pfarrbüro in einem nach Reihe und Platz nummerierten Sitzplan eingetragen. Der Willkommensdienst weist die Plätze nach Plan zu.

 

14. Der Kirchenraum wird 30 min vor dem Gottesdienst für 25 min und nach dem Gottesdienst für 25 min mit Durchzug belüftet. 5 min vor dem Beginn des Gottesdienstes werden der Ausgang und die Fenster geschlossen.

 

15. Erfolgen mehrere Gottesdienste hintereinander an einem Tag, so werden die Bankreihen zwischen den Gottesdiensten mit Desinfektionstüchern abgewischt.

 

16. Während des Gottesdienstes wird nicht gelüftet.

 

17. Gebetbücher zur allgemeinen Verwendung werden nicht ausgelegt. Bei Bedarf können Sie für die Dauer der Pandemie zur persönlichen Verwendung an die Gläubigen ausgeliehen werden.

 

18. Zum Kommunionempfang kommt der Priester und Kommunionhelfer zu den Gläubigen hin. Sie gehen am Rand der Bänke entlang und spenden jedem Gläubigen, der dies bekundet, die heilige Kommunion.

 

19. Zur Kommunionausteilung desinfiziert der Kommunionausteilende seine Hände, bevor er die Kommunion austeilt.

 

20. Der Priester und die Lektoren tragen - bis auf die liturgisch gebotenen Ausnahmen - ebenfalls eine medizinische Maske.

 

21. Der Kantor oder die Vorsänger singen als Einzige, jeweils eine oder mehrere Strophen der vorgesehenen Lieder des Gottesdienstes. Die Strophenanzahl ist abhängig von der Dauer des Gottesdienstes. Der Kantor und die Vorsänger tragen nur während des Gesanges keine Masken. 

 

22. Für die festliche musikalische Gestaltung können der Kantor und mehrere Musiker mit Maske, mit Streich-, Zupf-, Schlag- und Blasinstrumenten, mit ausreichendem Seiten-(2m) und Vorraumabstand (4m) zu anderen Gottesdienstbesuchern auf der Orgelbühne musizieren.

 

23. Die Messdiener tragen ebenfalls permanent die medizinischen Masken.

 

24. Die Gerätschaften und der Hostienbehälter werden vor der Messe nur von dem/der KüsterIn mit den dafür vorgesehenen Handschuhen nach der Handdesinfektion angefasst und so auf den Altar verbracht.

 

25. Die am Altar verwendeten Gerätschaften während des Gottesdienstes werden nach jedem Gottesdienst heiß gespült (60°C) und desinfiziert.

 

26. Die Gerätschaften der Messdiener, Klingel, Leuchter, Weihrauchfass und Schiffchen werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.

 

27. Am Altar verwendete Textilien und Papiertücher dürfen nur einmal benutzt werden, bevor sie bei mind. 60 °C gewaschen oder entsorgt werden.

 

28. Die Sitz- und Kniegelegenheiten im Altarraum halten alle den geforderten Mindestabstand von 1,5m ein.

 

29. Dem Willkommensdienst, den Küstern und den Messdienern werden medizinische Masken zur Verfügung gestellt.

 

30. In der Sakristei dürfen sich maximal vier Personen aufhalten Priester, Küster, Kantor und Lektor. Die Messdiener halten sich vor der Messe entsprechend im Vorraum der Kirche oder draußen auf.

 

31. Die Sakristei ist nach den Gottesdiensten 5 min zu lüften.

 

32. Die Gottesdienste werden spätestens zwei Tage vor Termin an das Ordnungsamt gemeldet.

 


Der Kirchenvorstand