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Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand ist ein Gremium, das aus gewählten Mitgliedern besteht und gemeinsam mit dem Pfarrer die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Kirchengemeinde regelt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von den Gemeindemitgliedern gewählt und tragen die Verantwortung für die finanzielle und materielle Seite der Gemeindearbeit.

Hier sind einige Schlüsselaspekte des Kirchenvorstands im Erzbistum Köln:

  • Finanzielle Verantwortung: Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Finanzen der Kirchengemeinde. Dazu gehören die Erstellung des Haushaltsplans, die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
  • Verwaltung des Kirchenvermögens: Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, dazu gehören Gebäude, Grundstücke und andere Vermögenswerte. Er ist dafür verantwortlich, das kirchliche Eigentum zu erhalten und zu pflegen.
  • Personalangelegenheiten: Der Kirchenvorstand ist in Personalangelegenheiten mitbeteiligt, insbesondere wenn es um die Anstellung von Mitarbeitern der Kirchengemeinde geht. Dies betrifft sowohl das pastorale Personal als auch andere Angestellte.
  • Entwicklung und Umsetzung von Bauprojekten: Falls notwendig, ist der Kirchenvorstand in die Planung und Umsetzung von Bauprojekten involviert. Dies könnte Renovierungen von Kirchengebäuden, Pfarrheimen oder anderen Einrichtungen betreffen.
    Vertretung gegenüber staatlichen Stellen: Der Kirchenvorstand repräsentiert die Kirchengemeinde in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten gegenüber staatlichen Institutionen und anderen Organisationen.
  • Mitverantwortung in der Gemeindeleitung: Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der Kirchenvorstand die Mitverantwortung für die Gemeindeleitung.


Die Mitglieder des Kirchenvorstands bringen dabei oft unterschiedliche berufliche Hintergründe und Kompetenzen mit, um die verschiedenen Aufgabenfelder optimal zu bewältigen. Sie handeln in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und anderen Gremien der Gemeinde.

Der Kirchenvorstand spielt somit eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Kirchengemeinde. Durch seine verantwortungsvolle Tätigkeit ermöglicht er eine solide finanzielle Basis für die pastorale Arbeit und die Erfüllung des Auftrags der Kirche vor Ort.

(chatgpt)

Die Kirchvorstände in Brück und Merheim

Die Kirchenvorständ  bestehen  - neben Pfarrer Peter Weiffen als Vorsitzendem - aus acht Gemeindemitgliedern. Die Anzahl der KV-Mitglieder richtet sich nach der Seelenzahl.

Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand im November 2018 statt.

Bei den Verwaltungsaufgaben wird der Vorstand durch den Rendanten unterstützt. Diese Aufgabe wird von der Rendantur Köln wahrgenommen.

Im April 2003 haben der KV von St. Gereon und der KV von St. Hubertus die Errichtung eines Kirchengemeindeverbandes (KGV), des Kath. Kirchengemeindeverbandes Brück/Merheim  beschlossen. In der Verbandsvertretung sind neben dem Vorsitzenden zwei weitere KV-Mitglieder von St. Gereon vertreten.