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Die Kirchenvorstände informieren

KVinfo
Datum:
24. Apr. 2026
Von:
Joern Roessler

Neue Finanzzuweisung

Ab dem 01.01.2027 gilt im Erzbistum Köln eine neue Finanzzuweisung.  Die Kirchengemeinden können ihre Miet- und Erbpachteinnahmen behalten und müssen diese nicht mehr zu 70 % an das Erzbistum abführen. Im Gegenzug müssen aber alle Personalkosten und Personalnebenkosten, die Bauunterhaltungsmaßnahmen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden (Pfarrheime, Pfarrgelände etc.) und alle Verwaltungsausgaben selbst getragen werden und werden nicht mehr - wie bisher - durch das Erzbistum mitfinanziert. Gleichzeitig wird die Finanzstruktur der Pastoralen Einheit SSM und des Seelsorgebereiches Brück- Merheim auf eine neue gemeinsame Zukunftsstruktur umgestellt.

Ein- und Ausnahmen müssen auf den Prüfstand

Für alle Kirchenvorstände bedeutet dies: Ein - und Ausnahmen müssen auf einen gemeinsamen Prüfstand gestellt werden, damit das Leben um den Kirchturm mit seinen vielfältigen Facetten heute, morgen und übermorgen sichergestellt wird, Personalkosten und gemeinsame Veranstaltungen der Pastoralen Einheit werden zukünftig durch den neuen KGV SSM zu finanzieren sein, Ausgaben müssen homogenisiert werden (z.B.  bestimmte Ausgaben in einem Bereich können nicht in der einen Kirchengemeinde eine vielfach höhere Summe als in der anderen Kirchengemeinde verursachen), Härtefälle müssen gerade in der Übergangsphase abgefedert werden.

Veränderungen brauchen Verstandnis

Für uns alle bedeutet dies: Verständnis aufbringen, dass wir vor großen Veränderungen stehen, die zwar nur die Finanzen betreffen, tatsächlich aber auch ganz konkrete Auswirkungen auf das tägliche Pfarrleben haben können und wahrscheinlich werden, eine intensive Kommunikation ist unabdingbar, was, warum sich ändert und wie die Ziele sind.

Wirtschaftplan steht wahrscheinlich im Herbst 2027

Die Arbeiten für den neuen Wirtschaftsplan 2027 werden sich bis in den Herbst dieses Jahres ziehen, dann können wir allen Gliedgemeinschaften und Interessierten konkrete Aussagen über die Änderungen und den künftigen Rahmen geben. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Bei Fragen sprechen sie die Kirchenvorstände von St. Gereon und St. Hubertus bitte an.