Was ist ein Kirchenvorstand?
Jede Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Der jeweilige Kirchenvorstand (KV) vertritt die Kirchgemeinde. Juristisch handelt die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind seit 1924 im preußischen ‚Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens' festgelegt:
das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten
seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden.
Schließlich ist die Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden.
Zwei Kirchenvorstände
Die beiden Gemeinden des Seelsorgebereichs Brück/Merheim gelten in diesem Zusammenhang als selbständige Gemeinden, so dass zwei Vorstände eigenverantwortlich wirken.
Die freiwillige Mitarbeit von "Fachleuten" kann zu jedem Thema im Kirchenvorstand erfolgen.
Diese "Fachleute" müssen nicht gewählt werden und können trotzdem die Arbeit des Kirchenvorstandes unterstützen.